Zusätzlich zum Marktanreizprogramm „Premium“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten die einzelnen Bundesländer spezielle Förderprogramme für Kommunen an.
Ebenso unterstützt die KfW seit 2009 Kommunen im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Günstige Kredite können dabei Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit zu Gute kommen, die vor dem 1. Januar 1990 erbaut wurden. Das Sanierungsprogramm kann als „Gesamtmaßnahme energetische Sanierung auf Neubau-Niveau“ oder in Einzelmaßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Unter förderwürdigen Einzelmaßnahmen versteht man beispielsweise:
• Installation einer Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien wie Holzpellets.
• Wärmedämmung an Wänden, Keller oder Dach.
• Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung.
Ob die Maßnahmen in einzelnen Schritten oder als Gesamtpaket durchgeführt werden, spielt keine Rolle. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten werden in Gebieten der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert, in sonstigen Gebieten bis zu 70 Prozent.
Folgende Darlehenshöchstbeträge kommen zum Tragen:
• Energetische Sanierung auf Neubauniveau: 350 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
• Einzelmaßnahme: 50 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
• Maßnahmenpaket mit zwei bis drei Einzelmaßnahmen: 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
• Maßnahmenpaket mit mehr als drei Einzelmaßnahmen: zusätzlich 50 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche je weiterer Maßnahme; maximal 300 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien“ für dieselbe Maßnahme ist unzulässig, eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist jedoch möglich. Allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Ausgaben nicht übersteigen.
Für die Antragstellung sind bei der KfW das Antragsformular, die zusammenfassende Projektbeschreibung sowie das vom Antragsteller und vom Sachverständigen unterschriebene KfW-Formular „Bestätigung zum Kreditantrag“ einzureichen. Zweckverbände müssen zusätzlich die Verbandssatzung sowie die aufsichtsbehördliche Genehmigung einreichen.