Lagergröße

Aus dem Wärmebedarf ergibt sich die Größe des Lagerraums. Wichtig: Der anvisierte Raum sollte die ein- bis 1,5-fache Jahresbrennstoffmenge fassen können. Wird beispielsweise das Versorgungssystem von Heizöl auf Pellets umgerüstet, kann der vorhandene Tankraum zum Pelletlager umgebaut werden. Denn das Volumen eines Tankraumes reicht auch für die erforderliche Pelletmenge aus.

Ob nun ehemaliger Tankraum oder individuell erstellter Lagerraum – der Heizraum sollte mit mindestens einer Wand an die Außenmauer des Gebäudes grenzen. Dies gewährleistet nicht nur eine einfache Befüllung, sondern ebenso eine ausreichende Belüftung. Ist der Lageraum ohne Kontakt zu einer Außenmauer, muss durch ein Lüftungsrohr für Frischluft gesorgt werden!

Auch bei Form und Größe des Lagerraumes
sollten bestimmte Hinweise beachtet werden. Es wird empfohlen, den Lagerraum mit länglich-rechteckigen Maßen auszustatten und die Raumbreite nach Möglichkeit auf zwei Meter zu begrenzen. Denkbar wäre also zum Beispiel ein Raum von zwei auf drei Metern. Je schmaler der Raum, desto weniger Leeraum (unter den Schrägböden).

Faustregel:
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband hat für die Berechnung des benötigten Lagerraumvolumens folgende Zahlen ausgegeben:
• 1 kW Heizlast = 0,9 m3 Lagerraum (inkl. Leerraum)
• Nutzbarer Rauminhalt = 2/3 Lagerraum (inkl. Leerraum)
• 1m³ Pellets = 650 kg
• Energieinhalt = 5 kWh/kg

Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 15 kW kann – je nach Isolierung, Verbraucherverhalten und Personenzahl – ein Pelletbedarf zwischen drei und sechs Tonnen veranschlagt werden. Das entspricht etwa 1.500 bis 3.000 Litern Heizöl.
• 15 kW Wärmebedarf x 0,9 m³/kW = 13,5 m³ Lagerraumvolumen (inkl. Leeraum)
• Nutzbares Raumvolumen: 13,5 m³ x 2/3 = 9 m³
• Pelletsmenge: 9 m³ x 650 kg = 5.850 kg
• Lagerraumgröße: 13,5 m³ : 2,4 m (Raumhöhe) = 5,6 m² Fläche
• Energiemenge: 5.850 kg x 5 kWh/kg = 29.250 kWh

Für weitere Details sind Energieberater oder Heizungsinstallateure heranzuziehen.

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