Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – zum Beispiel Pelletheizungen oder Solaranlagen. Hierfür steht Marktanreizprogramm „Premium“ zur Verfügung. Mittels „Premium“ wird mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen der KfW und mit Tilgungszuschüssen vom BMU die Anschaffung und Inbetriebnahme von Holzpellet- und Hackschnitzel-Feuerungen unterstützt. Ins Leben gerufen wurde „Premium“ für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung oder die sogenannte De-minimis-Regelung fallen. Diese Regelung findet Anwendung bei Förderungen (oder Beihilfen), die aus Sicht der EU-Kommission den Wettbewerb nicht verfälschen oder den innereuropäischen Handel nicht beeinträchtigen.
Was wird gefördert?
• Vollautomatische Anlagen über 100 kW Nennwärmeleistung zur Verbrennung fester Biomasse.
• Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung.
• Mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeiste Nahwärmenetze.
• Große solarthermische Anlagen ab 40 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden.
Dabei gelten folgende Bedingungen: BMU und KfW fördern bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten bzw. je Vorhaben maximal zehn Millionen Euro, wenn die zu installierende Anlage mindestens sieben Jahre betrieben wird. Um einen Kredit zu bekommen, reichen Unternehmen oder Privatpersonen die Anträge vor Projektbeginn auf den entsprechenden Vordrucken über ihre Hausbank bei der KfW-Förderbank ein. Kommunen hingegen schicken die Anträge direkt an die KfW. Die einzureichenden Antragsunterlagen für die Antragstellung „Premium“ bei der KfW: das Antragsformular, der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses sowie die Checkliste „Investitionsmehrkosten“.
Mit dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags startet das Investitionsvorhaben, aber bereits vor der Antragstellung dürfen Auftraggeber Planungsleistungen in Anspruch nehmen. Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen ist nicht möglich. Allerdings können Investoren zusätzliche Fördermittel in Anspruch nehmen, wenn die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.