Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderte 2009 erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten. Insgesamt standen 400 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm zur Verfügung – deutlich mehr, als in den Jahren zuvor. Es besteht also seitens der Regierung ein großes Interesse daran, Investitionsanreize zu schaffen, Technologien zu entwickeln und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Gerade für private Verbraucher bieten sich dadurch mannigfaltige Chancen, einen Zuschuss zum persönlichen Energiesystem zu erhalten.
Bezüglich der Basis-, Bonus- und Innovationsförderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomassen ist wichtig zu wissen, dass nicht nur für die jeweiligen Energiesysteme unterschiedliche Summen zur Verfügung stehen, sondern dass gewisse Förderbeträge auch kombinierbar sind. Zum Beispiel: Hausbesitzer, die Pelletheizung und Solarkollektoren verbinden, erhalten von der BAFA zusätzlich einen regenerativen Kombinationsbonus von 750 Euro.
2009 gewährte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 36 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Pelletkessel oder Kombikessel für den Einsatz von Pellets und Scheitholz mit einer Nennwärmeleistung zwischen fünf und 100 Kilowatt.
Bauherren konnten im Jahr 2009 ganz konkret mit folgenden Förderleistungen rechnen:
• Mindestfördersumme für Pelletkessel: 2.000 Euro.
• Maximale Fördersumme für Pelletkessel: 3.600 Euro.
• Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (Speichervolumen mindestens 30 l/kW): 2.500 Euro.
• Pelletöfen mit Wassertasche: mindestens 1.000 Euro.
• Luftgeführte Pelletöfen mit weniger als 8 kW Heizleistung: mindestens 500 Euro bzw. 20 Prozent der Nettoinvestition.
• Luftgeführte Pelletöfen mit mehr als 8 kW Heizleistung: mindestens 1.000 Euro bzw. 20 Prozent der Nettoinvestition.
Bei der Stellung eines Förderantrages ist es zwingend notwendig, den Förderantrag und die Fachunternehmererklärung auf den entsprechenden Formularen sowie die Rechnung in Kopie einzureichen. Außerdem ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen. Nur dann kann eine Bearbeitung durch das Bundesamt erfolgen.